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Das Genussrecht als Finanzierungsinstrument bei Kapitalgesellschaften
klärt Bilanzierungsfragen
[i]BMF, Schreiben v. 11.4.2023 - IV C 6 - S 2133/19/10004:002 NWB WAAAJ-37549 Als eine besondere Form der Kapitalüberlassung ist die Einräumung von Genussrechten vor allem bei Kapitalgesellschaften sehr beliebt. Denn Genussrechte können so ausgestaltet werden, dass sie allein handelsrechtlich Eigenkapital darstellen und damit die Eigenkapitalquote erhöhen, während sie steuerlich als Fremdkapital zu qualifizieren sind. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital gibt es allerdings zahlreiche ungeklärte Fragen. Steuerbilanzielle Rechtsunsicherheiten bestehen insbesondere bei den Fragen, ob Genussrechte in der Steuerbilanz als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren sind, ein Passivierungsverbot für eine Genussrechtsverbindlichkeit vorliegt und ob gezahlte Vergütungen Betriebsausgaben darstellen. Daher ist es für die Gestaltungsberatung sehr zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung nunmehr am das lang ersehnte Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht und sehr umfassend zu den für die Praxis bedeutsamen Bilanzierungsfragen Stellung genommen hat. Der Beitrag gibt die Grundzüge des neuen BMF-Schreibens wieder und erläutert die Auswirkungen für die Bilanzierungspraxis und die steuerliche Gewinnermittlung. Die in den Ausführungen verwendeten Randziffern beziehen sich auf dieses neue .
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I. Überblick
[i]BMF veröffentlicht finales Schreiben am 11.4.2023Bereits am hatte das BMF einen Entwurf eines BMF-Schreibens zum Genussrechtskapital herausgegeben und bestimmten Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nunmehr hat das BMF am das seit diesem Zeitpunkt sehnlichst S. 656erwartete endgültige Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht. Hierin geht es um die ertragsteuerliche Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten. Dabei nimmt das BMF insbesondere zur steuerbilanziellen Zuordnung des Genussrechtskapitals, zum Eigen- oder Fremdkapital und zur steuerlichen Behandlung der Genussrechtsvergütungen Stellung.
Das [i]Anwendungsregelung neue ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Das bisherige BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Genussrechten vom ist aufgehoben worden.
Im [i]Inhalt des BMF-SchreibensEinzelnen geht das BMF auf folgende Punkte ein:
Definition von Genussrechtskapital (Rz. 1 bis 3),
Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen (Rz. 4 bis 6),
Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital (Rz. 7 bis 18),
Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz (Rz. 19 bis 28),
Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung (Rz. 29 bis 33),
Debt-Mezzanine-Swap (Rz. 34 bis 36),
Anwendungsregelung (Rz. 37) und
Aufhebung bestehender BMF-Schreiben (Rz. 38).