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NWB Nr. 29 vom Seite 2059

Energiepreisbremsen: Bundestag beschließt abermals Änderungen

FAQ-Listen zu den Wärme-, Energie- und Strompreisbremsen sollten zeitnah aktualisiert werden

Prof. Dr. Ralf Jahn

Der Bundestag hat am  Änderungen der Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetze beschlossen. Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) werden damit nach der Änderung v.  (BGBl 2023 I Nr. 110) innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal modifiziert. Die Abschöpfung von Übergewinnen bei Stromerzeugern entfällt ab dem . Auch die sog. Differenzpreisanpassungsverordnung wird angepasst.

I. Hintergrund

[i]Ziele der Preisbremsen-GesetzeDen Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle zu sichern, ist ein zentrales Nachhaltigkeitsziel des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (BGBl 2022 I S. 2560) und des Strompreisbremsegesetzes (BGBl 2022 I S. 2512). Diese Gesetze gelten im Zeitraum vom . Bei den Strompreisbremsen wirken die Entlastungsbeträge auf Januar und Februar 2023 zurück. Mit der sog. Differenzpreisanpassungsverordnung [i]Jahn, NWB 12/2023 S. 819(DABV, BGBl 2023 I Nr. 81), die am in Kraft getreten ist, hat der Bundestag eine zentrale Stellschraube nachjustiert, um die Höhe der Entlastungen der Strom-, Erdgas- und Wärmekunden durch die Energiepreisbremsen zu e...

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