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Auswirkungen der Krisensituation auf die Immobilienwirtschaft
Mit Blick auch auf die Organhaftung
Seit Jahren befinden wir uns in einem Dauerkrisenmodus, der viele Bereiche unseres Lebens betrifft und auch beherrscht. Nun hat die Krise auch die lange Jahre so strahlende Immobilienwirtschaft erreicht mit erheblichen Herausforderungen in vielerlei Hinsicht. Hier gilt es, sich entsprechend auf die Krise einzurichten und vorzubereiten, damit auch diese schwierigen Zeiten überwunden werden. Erst recht gilt es, die Haftung für die handelnden Personen zu vermeiden, mindestens aber zu beschränken.
Dass eine Krise kommt, können Manager i. d. R. nicht verhindern. Die Frage ist aber, wie mit der Krise umgegangen wird. Spätestens jetzt gilt es, die Entscheidungen in der Vergangenheit nicht nur zu hinterfragen, sondern auch zu dokumentieren.
Die Warnungen vor dem Schadenseintritt werden im Nachhinein als Belege für das Verschulden der Verantwortlichen angeführt. Und dabei geht es nicht allein um das Verschulden des verantwortlichen Geschäftsleiters einer Bank, sondern auch um die Frage der Haftung des Vorstands oder Geschäftsführers eines Immobilienunternehmens.
Compliance-Management-Systeme (CMS) versuchen, Risiken weitestmögli...