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Bilanzierung einer einheitlichen Rechnung bei Erwerb von Hard- und Software
Bilanzierung bei Erwerb von Hard- und Software
Die Verwendung von IT ist in keinem Bereich des Wirtschaftslebens mehr wegzudenken. Der Erwerb von Hard- und Software und auch der einzelnen Komponenten erfolgt dabei oftmals nicht getrennt, sondern in einem einheitlichen Vorgang bei IT-Unternehmen, die neben dem Verkauf auch Implementierungs- oder Vermittlungsleistungen erbringen. Über den einheitlichen Vorgang wird dann eine Gesamtrechnung erstellt, die bereits im Rahmen der laufenden Buchhaltung zu erfassen ist, wobei sich umfangreiche – auch systematische – Fragen stellen: Handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut oder um getrennte Wirtschaftsgüter? Ist dieses Wirtschaftsgut selbständig nutzbar? Liegt ein materielles oder immaterielles Wirtschaftsgut vor? Wie erfolgt die Erst- und Folgebewertung des jeweiligen Wirtschaftsguts?
Dem Praktiker sind dabei – so die Erfahrung des Autors – der systematische Hintergrund sowie die bilanziellen Folgen nicht immer bewusst, wenngleich das , wonach bei der Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG eine einjährige Nutzungsdauer für „digitale Wirtschaftsgüter“ angenommen werden kann, bekannt ist und freudig Anwendung findet.
Die wesentlichen bilanziellen Aspekte eines Beispielsfal...