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BFH Urteil v. - IX R 102/85 BStBl 1990 II S. 953

Gesetze: EStG § 7 Abs. 5EStG § 7a Abs. 7EStG § 7b

Übergang von degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG bei Miteigentümern

Leitsatz

1. Ist ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt mehreren Miteigentümern zuzurechnen, erfüllen aber nur einzelne Beteiligte unter ihnen sämtliche Voraussetzungen für erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG, so gestattet es § 7a Abs. 7 EStG diesen Beteiligten, anteilige erhöhte Absetzungen zu beanspruchen.

2. Die zur Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen berechtigten Miteigentümer können von den bisher der Miteigentümergemeinschaft einheitlich gewährten degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG zu den erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG überwechseln, während die übrigen Miteigentümer bei den degressiven AfA verbleiben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 953
BFH/NV 1990 S. 66 Nr. 9
WAAAA-93463

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BFH, Urteil v. 13.02.1990 - IX R 102/85

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