Übergang von degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG bei Miteigentümern
Leitsatz
1. Ist ein nach § 7b EStG begünstigtes Objekt mehreren Miteigentümern zuzurechnen, erfüllen aber nur einzelne Beteiligte unter ihnen sämtliche Voraussetzungen für erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG, so gestattet es § 7a Abs. 7 EStG diesen Beteiligten, anteilige erhöhte Absetzungen zu beanspruchen.
2. Die zur Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen berechtigten Miteigentümer können von den bisher der Miteigentümergemeinschaft einheitlich gewährten degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG zu den erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG überwechseln, während die übrigen Miteigentümer bei den degressiven AfA verbleiben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 953 BFH/NV 1990 S. 66 Nr. 9 WAAAA-93463
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