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BFH Urteil v. - VI R 20/89 BStBl 1990 II S. 931

Gesetze: EStG § 40 a

Betriebliche Versorgungsbezüge sind für die Pauschalierung der Lohnsteuer für den Arbeitslohn aus einer Teilzeitbeschäftigung nach § 40 a EStG unerheblich

Leitsatz

Der dem normalen Lohnsteuerabzug unterliegende Bezug von betrieblichen Ruhegeldern steht der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a EStG des von demselben Arbeitgeber erhaltenen Lohns für eine tatsächlich ausgeübte Aushilfstätigkeit nicht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 931
BFH/NV 1990 S. 76 Nr. 10
XAAAA-93454

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 27.07.1990 - VI R 20/89

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