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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 991/22 Kg

Gesetze: VO (EU) Nr. 492/2011 Art. 7 Abs. 2; VO (EU) Nr. 492/2011 Art. 10; EStG § 62 Abs. 1 a Satz 3; FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1a

Kindergeldanspruch von EU-Ausländern ab dem 4. Monat der Einreise: Arbeitnehmerfreizügigkeit – Betreuung schulpflichtiger Kinder – Gleichbehandlungsgebot – Aufenthalt zur Arbeitsuche – Feststellungslast

Leitsatz

  1. Ein zugewanderter EU-Bürger, der sein in Deutschland schulpflichtiges Kind betreut und während des Schulbesuchs des Sohnes zumindest für einen Monat Arbeitnehmer gewesen ist, darf aufgrund seines Rechts auf Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Union und des hieraus folgenden Gleichbehandlungsgebots nicht vom deutschen Kindergeldbezug ausgeschlossen werden (entsprechende Anwendung des , InfAuslR 2020, 448, zum SGB II-Bezug).

  2. Zieht die Familienkasse die für die Kindergeldberechtigung vorauszusetzende Freizügigkeitsberechtigung eines zugewanderten EU-Bürgers aufgrund des Aufenthalts zur Arbeitsuche nach vorangegangener Arbeitnehmertätigkeit von mehr als 1 Jahr in Zweifel, obliegt ihr die Feststellungslast für das Nicht-Vorliegen dieser Voraussetzungen.

Fundstelle(n):
VAAAJ-43594

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 12.01.2023 - 9 K 991/22 Kg

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