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PiR Nr. 7 vom Seite 258

European Sustainability Reporting Standards

Die EU-Konsultationsfassung vom Juni 2023: Überblick und kritische Würdigung

Dr. Josef Baumüller und Prof. Dr. Karina Sopp

Am hat die EU-Kommission das sogenannte „Set 1“ der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Konsultation veröffentlicht. Die Konsultationsfrist endete am . Nunmehr soll die finale Fassung des ersten Sets der ESRS zeitnah verabschiedet werden. Die ESRS dienen der Konkretisierung der Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit der CSRD einhergehen, sind sukzessive ab den Berichtsjahren 2024 anzuwenden. Darunter fällt auch der verpflichtende Rückgriff auf die ESRS. Der Veröffentlichung der Version vom ging die Übermittlung der von der EFRAG erarbeiteten Entwurfsfassungen dieser zwölf ESRS im November 2022 voraus. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen der Konsultationsversion der ESRS vor.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattung, infoCenter NWB CAAAG-79145

Kernaussagen
  • Am veröffentlichte die EU-Kommission überarbeitete Fassungen der ESRS. Diese wurden ein letztes Mal zur Konsultation gestellt, ehe sie als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden.

  • Gegenüber den Vorschlägen der EFRAG von November 2022 lassen sich wenige, aber teils gravierende Änd...

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