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Konzernlagebericht | DRSC verabschiedet DRÄS 13
Am wurde vom nationalen Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) der DRÄS 13 verabschiedet.
Die Änderungen durch den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) betreffen DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung. Dabei werden die nachfolgenden Ergänzungen der beiden DRS vorgenommen:
Der Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 sowie DRS 21 soll auf Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie Pensionsfonds ausgeweitet werden.
Einzahlungen und Auszahlungen aus erhaltenen und gewährten Zuwendungen und Zuschüssen sollen in der Kapitalflussrechnung des Zuschussempfängers sowie Zuschussgebers ausgewiesen werden.
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