Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt kompakt
Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem (BMF)
Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem bekannt gegeben ().
Hintergrund: Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum durch das Pflegeunter-stützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:
Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Der Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung berücksichtigt zudem die Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 %
Beim Lohnzahlungszeitraum Jahr berücksichtigen die Programmablaufpläne eine Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,175 Prozentpunkte auf 3,225 %; der Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung berücksichtigt ...