Bei einem Rohbauerwerb ist für die maßgebliche Höchstbemessungsgrundlage nach § 7b EStG der Abschlußzeitpunkt des obligatorischen Vertrags entscheidend
Leitsatz
Hat ein Steuerpflichtiger aufgrund eines nach dem rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags einen Rohbau erworben, bei dem vor dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt und mit den Bauarbeiten begonnen worden war, und hat er den Rohbau sodann als Einfamilienhaus fertiggestellt, so kann er erhöhte Absetzungen gemäß § 7b Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 10 EStG nach der ab für Einfamilienhäuser geltenden Höchstbemessungsgrundlage von 200 000 DM beanspruchen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 889 BFH/NV 1990 S. 68 Nr. 9 LAAAA-93432
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