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BFH Urteil v. - IX R 268/87 BStBl 1990 II S. 889

Gesetze: EStG 1981 § 7b Abs. 1 Satz 3EStG 1981 § 52 Abs. 10

Bei einem Rohbauerwerb ist für die maßgebliche Höchstbemessungsgrundlage nach § 7b EStG der Abschlußzeitpunkt des obligatorischen Vertrags entscheidend

Leitsatz

Hat ein Steuerpflichtiger aufgrund eines nach dem rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags einen Rohbau erworben, bei dem vor dem der Antrag auf Baugenehmigung gestellt und mit den Bauarbeiten begonnen worden war, und hat er den Rohbau sodann als Einfamilienhaus fertiggestellt, so kann er erhöhte Absetzungen gemäß § 7b Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 10 EStG nach der ab für Einfamilienhäuser geltenden Höchstbemessungsgrundlage von 200 000 DM beanspruchen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 889
BFH/NV 1990 S. 68 Nr. 9
LAAAA-93432

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BFH, Urteil v. 24.04.1990 - IX R 268/87

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