1. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Genossenschaften - 2. Zur Anwendung des § 3c EStG, wenn die Genossenschaft Mitgliedsbeiträge erhebt
Leitsatz
1. Erhebt eine Genossenschaft Mitgliedsbeiträge von ihren Mitgliedern, so rechtfertigt dieser Umstand es nicht, die allgemeinen Betriebsausgaben der Genossenschaft gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1977 i.V.m. § 3c EStG zu kürzen.
2. Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist auch bei einer Genossenschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Genossenschaftsverhältnis veranlaßt ist und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.
3. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) durch das Genossenschaftsverhältnis veranlaßt ist, ist auf das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft abzustellen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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