Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Naumburg 11.01.2023 5 Wx 14/22, NWB 27/2023 S. 1888

HR | Zu Schwärzungen in eingereichten Dokumenten

Das Recht auf Löschung (vgl. Art. 17 Abs. 1 DSGVO) findet aufgrund der Ausnahmevorschrift des Art. 17 Abs. 3b DSGVO im Registerwesen keine Anwendung.

Anmerkung:

Die Schwärzung von Unterschriften auf den zum Handelsregister eingereichten Dokumenten kann nach Ansicht des Gerichts nicht verlangt werden, da ein an sich bestehender sog. Folgenbeseitigungsanspruch insoweit begrenzt sei, als die mit ihm begehrte Rechtsfolge rechtlich und tatsächlich auch möglich sein müsse. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Einmal in den Registerordner eingestellte Dokumente dürften/könnten zum Schutz der Registerwahrheit grds. nicht verändert werden.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen