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Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 15b EStG bei einer Einzelinvestition
Erzielt ein Stpfl. negative Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Wege einer sog. Einzelinvestition, erfordert das Ausnutzen einer modellhaften Gestaltung zur Verlusterzielung aufgrund eines vorgefertigten Konzepts, dass er sich bei der Entwicklung der Geschäftsidee, der Vertragsgestaltung und der Vertragsumsetzung wie ein passiver Kapitalanleger verhält (Bestätigung des , NWB QAAAG-44610, BStBl 2017 II S. 700; Bezug: § 15b Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 3 bis 5, § 20 Abs. 2b, § 52 Abs. 33a, Abs. 37d EStG). S. 552
(1) Gemäß § 20 Abs. 2b Satz 1 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes (JStG) 2007 vom (BGBl 2006 I S. 2878) – jetzt: § 20 Abs. 7 Satz 1 EStG – gilt die in § 15b EStG vorgesehene eingeschränkte Verlustverrechnung sinngemäß auch für Kapitaleinkünfte. Nach der ab dem Veranlagungszeitrau...