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Automatensteuer | Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der Virtuellen Automatensteuer
Die §§ 36 ff. RennwLottG zur Besteuerung der virtuellen Automatenspiele verstoßen bei summarischer Prüfung weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht (Bezug: § 36, § 37, § 38, § 40 RennwLottG; Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und f, Art. 5 EURL 2015/1535; § 13 Nr. 2 SpielV; § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG).
Die Antragstellerin betreibt verschiedene Internetplattformen, auf denen sie Glücksspiele mit Gewinnmöglichkeit in Form von virtuellen Automatenspielen anbietet. Nach §§ 36 ff. Rennwett- und Lotteriegesetz in der ab dem geltenden Fassung (BGBl 2021 I S. 2065) wird virtuelle Automatensteuer anhand der Spieleinsätze und nicht anhand des Bruttospielertrags bemessen. Die Heranziehung der gesamten Spieleinsätze als Bemessungsgrundlage für die „Virtuelle Automatensteuer“ verstößt bei summarischer Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach Auffassung des BFH nicht...