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StuB Nr. 13 vom Seite 537

Politische Einigung zu DAC8

Ein Überblick

StB Dr. Andreas S. Bolik und StB Dr. Florian S. Zawodsky

Schneller als allgemein erwartet, konnte im Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union Einigkeit unter den Finanzministern und Finanzministerinnen zur jüngsten Überarbeitung der Directive on Administrative Cooperation gefunden werden. Unter Führung der schwedischen Ratspräsidentschaft konnte man sich nach dem Vorschlag der Kommission vom am auf einen Kompromisstext einigen. Dieser soll auch alsbald formell angenommen werden. Kernaspekte der Änderungsrichtlinie sind der neue verpflichtende automatische Informationsaustausch über Kryptowerte und der erweiterte verpflichtende automatische Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide. Die noch im Vorschlag vorgesehenen Mindestsanktionen sind im Kompromisstext ersatzlos entfallen. Nebenschauplatz stellen Steueridentifikationsnummern dar, die zukünftig in fast allen Meldepflichten enthalten sind.

Bolik/Zawodsky/Zischka, StuB 5/2023 S. 198, NWB YAAAJ-34174

Kernaussagen
  • Neben den vollkommen neuen Meldepflichten für Kryptowerte werden durch DAC8 auch bestehende Meldepflichten im Rahmen des Art. 8a Amtshilferichtlinie erweitert.

  • Der Kompromissvorschlag rückt vom Fokus der betroffenen Person – „vermögende Einzelperson“ – ab. Tatbestandsmerkmal sind jetzt nicht mehr das investitionsfähige oder verwaltete Vermögen von Personen (im Vorschlag 1 Mio. €), sondern der „Gegenstandswert“ des Steuervorbescheids.

  • Die vorgeschlagenen Mindestsanktionen haben keinen Einzug in die abgestimmte Kompromissversion gefunden.

I. Kryptowerte

Kryptowerte waren am gleich drei Mal auf der Agenda des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN). Neben der politischen Einigung zur DAC8 nahm der Rat sowohl die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA ) als auch die Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (kurz TFR ) formell an. Diese Regelwerke stellen zusammen mit der DAC8 ein regulatorisches Trio für den Kryptomarkt dar. Inhaltlich enthält DAC8 steuerliche Informationspflichten, während MiCA Marktaufsichts- sowie Verbraucherschutzregeln im Kryptobereich einführt. Die TFR soll sicherstellen, dass Kryptotransfers stets zurückverfolgt werden können und ist im Bereich Anti-Geldwäsche und Anti-Terrorismusfinanzierung anzusiedeln. Da DAC8 insbesondere bei Definitionen und Genehmigungsanforderungen auf diesen Regelwerken aufbaut, sind die Regelwerke miteinander verbunden und bauen aufeinander auf.

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Nutzungsdauer:
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Seiten: 2
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