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Rückstellung für Mitarbeiterboni
I. Sachverhalt
Seit mehr als zehn Jahren gewährt U in Jahren mit positivem operativem Ergebnis (EBIT) den Mitarbeitern einen Bonus. Die Bonuszahlungen betragen in Summe aller Mitarbeiter jeweils 10 % des operativen Ergebnisses des abgelaufenen Jahres. Die Aufteilung auf die einzelnen Mitarbeiter erfolgt nach deren Fixgehalt im abgelaufenen Jahr. Die Auszahlung der Boni wird im März des Folgejahres vorgenommen. Die Bonusberechnungen finden im Februar statt. Alle Mitarbeiter sind über eine entsprechende Erklärung im Intranet des Unternehmens über das Bonussystem und insbesondere darüber informiert, dass es sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch handelt. Der fehlende Rechtsanspruch wird bei der Information des jeweiligen Mitarbeiters über seinen Jahresbonus noch einmal wiederholt.
In den Jahren 6 und 10 wurde wegen eines negativen EBIT kein Bonus gewährt. Für das Jahr 11 errechnet die Geschäftsführung im Februar 12 eine Bonussumme von 300 T€ und will diesen Betrag im IFRS-Abschluss als Rückstellung bzw. Personalaufwand für das Jahr 11 berücksichtigen.
II. Fragestellung
Ist im IFRS-Abschluss per eine Rückstellung bezüglich der Mitarbe...