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BFH Urteil v. - VII R 126/89 BStBl 1990 II S. 763

Gesetze: UStG 1980 § 12 Abs. 2 Nr. 1, Anlage Nr. 47GZT Tarifnr. 71.12, 99.03, Vorschrift 8a zu Kap. 71, Vorschriften 3 und 4a zu Kap. 99

Keine Umsatzsteuerermäßigung für Umsätze des von einem Goldschmied individuell gefertigten Schmucks

Leitsatz

Von einem Goldschmied individuell gefertigte Schmuckteile sind keine Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, sondern Schmuckwaren im zolltariflichen Sinne. Die Umsätze solcher Schmuckteile sind nicht umsatzsteuerermäßigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 763
BFH/NV 1990 S. 45 Nr. 6
FAAAA-93379

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BFH, Urteil v. 20.02.1990 - VII R 126/89

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