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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 BA 7/22

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV), ob die Beigeladene zu 1 aufgrund ihrer Tätigkeit als Finanzbuchhalterin für die ein Steuerbüro betreibende Klägerin im Zeitraum vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 aufgrund abhängiger Beschäftigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 1799 Nr. 32
DStR 2023 S. 1799 Nr. 32
DStRE 2024 S. 377 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2023 S. 2405
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2023 S. 2405
GAAAJ-42750

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LSG Hamburg, Urteil v. 23.02.2023 - L 1 BA 7/22

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