Online-Nachricht - Dienstag, 27.06.2023

Verbraucherschutz | Klagen gegen primastrom und voxenergie (vzbv)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Das Ende der Verfahren ist zwar noch offen, aber wer von einseitigen Erhöhungen betroffen ist, kann bereits jetzt Geld zurückerhalten. Hierauf macht der vzbv aufmerksam.

Hintergrund: Der vzbv hat im Oktober 2022 gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas gegenüber Bestandskunden erhöht haben. Die Gaspreise waren teilweise sogar um das Neunfache gestiegen.

Solche Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Möglichkeiten zur Preisanpassung vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen häufig sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.

Der vzbv will mit den Klagen verbindlich klären lassen, dass die Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kunden, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen.

Verbraucher könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Primastrom und voxenergie haben angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen gegenüber Verbrauchern zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden.

  • Wenn primastrom und voxenergie die Rechnungen korrigieren und sich dadurch ein Guthaben ergibt, wollen das die Anbieter auszahlen. Das gelte auch für ehemalige Kunden der Unternehmen.

  • Jetzt ins Klageregister eintragen: Welche Verbraucher sich an den Klagen beteiligen können, erfahren sie mit dem Klage-Check des vzbv. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an.

  • Der Eintrag ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Der vzbv informiert mit einem News-Alert über aktuelle Termine.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. 27.6.2023 (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAJ-42727