Buchführung in gemeinnützigen Vereinen
1. Aufl. 2023
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Teil 2: Typische Sachverhalte
Im Folgenden werden nun die für einen gemeinnützigen Verein besonderen Geschäftsvorfälle in Anwendung des SKR 49 und des SKR 42 behandelt. Dazu gibt es für einzelne Buchungen vorab steuerrechtliche Erläuterungen.
1 Mitgliedsbeiträge
Auf der Einnahmenseite von gemeinnützigen Vereinen spielen Mitgliedsbeiträge regelmäßig eine wichtige Rolle. Die gängige, allgemein bekannte Unterscheidung ist die zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen.
Echte Mitgliedsbeiträge sind Einnahmen des ideellen Bereichs. Unechte Mitgliedsbeiträge werden regelmäßig dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb oder steuerpflichtig) zugeordnet.
Die Trennung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen ist begrifflich zwar leicht verständlich, aber in der täglichen Praxis unscharf, was gerade im Bereich der Umsatzsteuer zu einer unterschiedlichen Handhabung in der Rechtsprechung (EuGH und BFH) und der Finanzverwaltung geführt hat. Zunächst aber soll zwischen den ertragsteuerlichen und den umsatzsteuerlichen Voraussetzungen unterschieden und auf die ertragsteuerliche Betrachtung eingegangen werden.
1.1 Ertragsteuern
Mitgliedsbeiträge sind gem. § 8 Abs. 5 KStG bei der Ermittlung des zu ve...