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(Un-)Zulässige Reaktionen von Berufsträgern auf negative Bewertungen durch Mandanten im Internet
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1855Ob in Foren, Chats, Blogs oder auf Bewertungsportalen: Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen sind allgegenwärtig. Auch Mandanten bewerten die Dienstleistungen ihrer Steuerberater und Rechtsanwälte im Nachgang über das Internet. Während sich ein Berufsträger über öffentlich geäußertes positives Feedback i. d. R. still freut, sind es die kritischen Äußerungen, die den Kritisierten zu einer – ebenfalls öffentlichen – Reaktion veranlassen. Eine solche Reaktion kann sinnvoll sein, verlangt aber die Beachtung berufsrechtlicher Grundpflichten.
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Bewertungen im Internet
[i]Kollidierende Interessen und RechteBei Bewertungen von Dienstleistungen von Berufsträgern im Internet kollidieren die Rechte und Interessen der sich Äußernden mit den Rechten und Interessen der Bewerteten. Dieses Spannungsverhältnis muss aufgelöst werden: Auf der einen Seite muss die Meinungsfreiheit des Mandanten, auf der anderen Seite das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Berufsfreiheit des Berufsträgers, auf dessen Person und Dienstleistung sich eine Äußerung bezieht, beachtet und gegeneinander abgewogen werden. Für den Portalbetreiber gilt zudem die Kommunikations...