Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg bei Anteilstausch i. S. des § 21 UmwStG
Anmerkungen zum ,F
Die Frage der Gewährung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs im Jahr der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Wege eines unterjährigen Anteilstauschs, die im Schrifttum lange umstritten war, schien nach dem (BStBl 2015 II S. 303) entschieden zu sein. Nun hat sich jedoch das ,F (NWB SAAAJ-34377) mit dieser Rechtsfrage befasst und sich dabei mit einer ausführlichen Begründung gegen die Rechtsauffassung des BFH gestellt. Im Revisionsverfahren wird der BFH nun erneut Gelegenheit haben, zu der Frage Stellung zu nehmen.
.
I. Anteilstausch nach § 21 UmwStG und gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG
1. Der Anteilstausch nach § 21 UmwStG
[i]Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere KapitalgesellschaftDer Anteilstausch ist seit der Reform des Umwandlungssteuergesetzes im Rahmen des SEStEG v. (BGBl 2006 I S. 2782) in § 21 UmwStG geregelt. Beim Anteilstausch (§ 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG) werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft (erworbene Gesellschaft) in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden Gesellschaft eingebracht (unter Einschränkungen sind auch sonstige G...