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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 392/22 G,F

Gesetze: GewStG § 7; GewStG § 8 Nr. 5; GewStG § 9 Nr. 2a; KStG § 8b Abs. 1 Satz 1; UmwStG § 4 Abs. 2 Satz 3; UmwStG § 12 Abs. 3 1. Halbsatz; UmwStG § 21 Abs. 1 Satz 2; UmwStG § 23 Abs. 1

Kürzung des Gewinns gem. § 9 Nr. 2a

Leitsatz

  1. Der Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden im Falle eines qualifizierten Anteilstauschs i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG umfasst nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 1. Halbsatz UmwStG auch den für das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg gemäß § 9 Nr. 2a GewStG relevanten Zeitpunkt des Bestehens einer Schachtelbeteiligung.

  2. Die die Zurechnung des Besitzzeitpunktes einer solchen Beteiligung bei dem übernehmenden Rechtsträger ausschließende Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG ist nicht als lex specialis mit Sperrwirkung gegenüber der grundsätzlichen Anordnung des Eintritts in die steuerliche Rechtsstellung nach § 12 Abs. 3 1. Halbsatz UmwStG anzusehen (entgegen , BStBl II 2015, 303).

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 43
DStRE 2023 S. 1383 Nr. 22
GStB 2023 S. 209 Nr. 6
SAAAJ-34377

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.11.2022 - 14 K 392/22 G,F

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