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Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg bei Anteilstausch i. S. des § 21 UmwStG
Die Frage der Gewährung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs im Jahr der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Wege eines unterjährigen Anteilstauschs, die im Schrifttum lange umstritten war, schien nach dem (BStBl 2015 II S. 303) entschieden zu sein. Nun hat sich das FG Düsseldorf in einer Entscheidung v. - 14 K 392/22 G,F (NWB SAAAJ-34377) mit dieser Rechtsfrage befasst und sich dabei mit einer ausführlichen Begründung gegen die Rechtsauffassung des BFH gestellt.
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[i]FG Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2022 - 14 K 392/22, NWB SAAAJ-34377 Die Entscheidung des BFH wurde in der Literatur durchaus kritisch aufgenommen, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungsansätzen (s. u. a. Lenz/Adrian, DB 2014 S. 2670; Mattern, DStR 2014 S. 2376; Weiss/Brühl, Ubg 2018 S. 22). Die geäußerte Kritik wurde nun vom FG Düsseldorf teilweise aufgenommen.
[i]Zurechnung der VorbesitzzeitDas FG Düsseldorf hat die Möglichkeit der Zurechnung der Vorbesitzzeit bejaht. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG komme keine Sperrwirkung zu, da es an einem Vorrangverhältnis fehle. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG greife damit der umfassende Ein...