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Aktuelle Praxisfragen zum Steueroasen-Abwehrgesetz - Teil 1
Grundlagen
Das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) wurde zwar im Schrifttum bereits umfänglich untersucht, fristet aber sowohl in der Unternehmens- als auch Beratungspraxis vergleichsweise ein Schattendasein. Mit der Aufnahme von Russland sowie Costa Rica auf die sog. EU-Blacklist im Februar 2023 rückt das Gesetz jedoch immer stärker in den Fokus. Dieser Beitrag soll zunächst den allgemeinen Regelungsgehalt des Gesetzes darstellen (Teil 1). In einem gesonderten Beitrag werden ausgewählte Praxisfälle diskutiert (Teil 2). Ebenso wird in Teil 2 dargestellt, wie andere Staaten die EU-Blacklist umsetzen und dass das Ende der Fahnenstange auch in Deutschland ggf. noch nicht erreicht ist.
Das StAbwG fristet bisweilen praktisch noch ein relatives Schattendasein, gehört aber spätestens mit der Aufnahme von u. a. Costa Rica und Russland auf die EU-Blacklist im Februar 2023 zwingend in den Instrumentenkasten eines jeden international steuerlich Tätigen.
Kernfrage ist, ob ein „Geschäftsvorgang“ i. S. des § 7 StAbwG vorliegt. Hierum ranken sich einige Auslegungsfragen, die Teil 1 des Beitrags nur anreißen kann, die im Teil 2 aber anhand praktischer Beispiele einer Lösung zugeführt werden.
Das StAbwG stellt kein in sich geschlossenes System dar, sondern muss stets in der Gesamtschau mit den bereits bestehenden Vorschriften des (deutschen) Steuerrechts betrachtet werden. Insbesondere gilt dies für die materiellen Abwehrmaßnahmen der §§ 8–11 StAbwG, welche nicht nur auf bekannte Regelungstechniken zurückgreifen, sondern auch mit anderen Vorschriften des deutschen (und teilweise auch ausländischen) Steuerrechts interagieren. Die Dokumentationspflichten nach § 12 StAbwG können dabei insbesondere im Verhältnis zu fremden Dritten eine Herausforderung darstellen.S. 471