Online-Nachricht - Donnerstag, 22.06.2023

Corona | Fristverlängerung für Schlussabrechnungen (BMWK/DStV)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist aktuell darauf hin, dass die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum verlängert wurde.

Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis beantragt werden.

Hinweise

Alle wichtigen Fachinformationen zu Schlussabrechnungen auf einen Blick finden Sie in unserem Schwerpunkt Schlussabrechnungen.

Die Frist für die Abrechnung der Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022) endete bereits am .

Quelle: BMWK online, DStV online, News am um Frist für die Abrechnung der Neustarthilfen ergänzt (JT)

Fundstelle(n):
SAAAJ-42490