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Anfechtung | Geltungsdauer des Kleinbeteiligtenprivilegs
Für das Kleinbeteiligtenprivileg im Fall der Anfechtung der Rückzahlung eines Darlehens oder einer darlehensgleichen Finanzierungsleistung eines Gesellschafters (vgl. § 39 Abs. 5 i. V. mit § 135 Abs. 4 InsO) genügt es, dass die Voraussetzungen des Privilegs in dem Zeitraum von einem Jahr vor Beantragung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Auf die Verhältnisse in der Zeit davor, insbesondere zum Zeitpunkt der Finanzierungsentscheidung des Gesellschafters, kommt es grds. nicht an.
Der BGH geht zudem davon aus, dass im vorliegenden Fall der Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs keine koordinierte Finanzierung entgegensteht. Für eine solche Finanzierung genüge es nicht, dass der geringfügig beteiligte Gesellschafter einer darlehensgleichen Finanzierungsleistung an die Schuldnerin in der Gesellsch...