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BFH Urteil v. - IV R 34/89 BStBl 1990 II S. 673

Gesetze: AO 1977 §§ 227, 240

Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Gründen bei bevorstehender Vermögensverwertung durch Drittgläubiger

Leitsatz

1. Ist bei einem beantragten Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Gründen die Überschuldung zu prüfen, kann nicht auf das voraussichtliche Ergebnis der Verwertung von bereits in der Zwangsversteigerung befindlichen Grundstücken abgestellt werden; vielmehr ist vom Verkehrswert der Grundstücke auszugehen, der nach § 74a Abs. 5 ZVG zu ermitteln ist.

2. Ist der Steuerschuldner in der Lage, die Liquiditätsunterdeckung über einen gewissen Zeitraum durch laufende Aufnahme von Bankkrediten zu finanzieren, mit denen er seine betrieblichen und privaten Aufwendungen und Schulden bezahlt, ist noch ein Zustand gegeben, seitens des FA auf die Tilgung auch der Steuerschulden durch Erhebung von Säumniszuschlägen hinzuwirken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 673
BFH/NV 1990 S. 57 Nr. 8
MAAAA-93329

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BFH, Urteil v. 08.03.1990 - IV R 34/89

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