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OLG Düsseldorf Beschluss v. - 3 Wx 55/22

Gesetze: FamFG § 395 Abs. 1 S. 1; FamFG § 398; FamFG § 59 Abs. 1; FamFG § 59 Abs. Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Gesellschafter einer GmbH ist weder nach § 59 Abs. 1 FamFG noch nach § 59 Abs. 2 FamFG befugt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts einzulegen, die Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH nicht nach § 395 FamFG im Handelsregister zu löschen.

2. Dasselbe gilt, wenn das Registergericht die Löschung einer im Handelsregister eingetragenen nichtigen Geschäftsführerbestellung nach § 398 FamFG ablehnt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2023 S. 1474 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2023 S. 1758
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2023 S. 1758
QAAAJ-42310

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OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.03.2023 - 3 Wx 55/22

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