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Die Einkaufsgesellschaft in der Betriebsprüfung
Mit diesem Beitrag wird die Reihe von Fallstudien zu wichtigen Schwerpunkten der Außenprüfung bei Verrechnungspreisthemen mit Fällen aus dem Bereich Handel fortgesetzt. Konkret betrifft der hier diskutierte Fall die Vergütung einer Einkaufsgesellschaft im Ausland. Aus Sicht der Betriebsprüfung ist der vorgenommene Aufschlag auf die Einkaufspreise zu hoch. Mangels einer verwertbaren Angemessenheitsdokumentation nach der Preisvergleichsmethode (allein auf der Basis pauschaler Branchenveröffentlichungen) sieht sich die Betriebsprüfung berechtigt, den Aufschlag ohne Weiteres auf einen Erfahrungswert zu korrigieren. Tatsächlich ist das Beweismaß zugunsten der Betriebsprüfung bei einem Verstoß gegen die Dokumentationspflichten nach § 90 Abs. 3 AO deutlich reduziert, so dass auch eine sonst unzulässige Schätzung eine Korrektur begründen kann. Beim Lösungsvorschlag dieser Fallstudie kommt daher wie in den zuvor vorgestellten Fällen verfahrensrechtlichen Fragestellungen (Mitwirkung und Beweislast) hohe Bedeutung zu.
I. Feststellungen der Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung geht im Hinblick auf die Einkaufsfunktion bei einer Athene AS (norwegische Rohstofflieferant...