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Klausurtechnik kurzgefasst – Ertragsteuerrecht
Kurz und knapp fassen wir für Sie die wichtigsten Erfolgsfaktoren zum Thema „Klausurtechnik“ zusammen. Nach den Tipps zum ersten Prüfungstag (Verfahrensrecht, SteuerStud 6/2023 S. 424 NWB FAAAJ-36441; Umsatzsteuer, SteuerStud 7/2023 S. 480 NWB OAAAJ-40212; Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertungsrecht, SteuerStud 8/2023 S. 536 NWB CAAAJ-40819) fokussieren wir uns dabei im Folgenden auf den zweiten Prüfungstag und damit das Ertragsteuerrecht.
Auch die Ertragsteuerklausur am zweiten Prüfungstag besteht aus einzelnen, großen Themengebieten (z. B. Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Allerdings haben viele Teilnehmer aus ihrer Berufspraxis heraus größere Bezugspunkte zu diesen Themen als dies bspw. in Bezug auf die Abgabenordnung oder Erbschaftsteuer der Fall ist. Daher fällt die Ertragsteuerklausur den meisten Teilnehmern nach unserer Erfahrung leichter als die „gemischte“ Klausur des ersten Prüfungstags. Nachfolgend unsere Tipps für eine sichere Herangehensweise:
Aufgabenstellung beachten: Vor allem in den Sachverhalten zur Einkommensteuer sind meistens keine „allgemeinen“ Ausführungen, etwa zur persönlichen Einkommensteuerpflicht oder dem anzuwendenden Steuertarif, zu machen. Achten Sie da...