Entgeltlicher Betrieb eines Parkplatzes sowie einer WC-Anlage neben einem Baudenkmal keine umsatzsteuerbefreite Nebenleistung
zu den nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfreien Umsätzen durch das Baudenkmal (Eintrittsgelder für entgeltliche Begehung
Teilnahmegebühren für Führungen)
Leitsatz
Betreibt eine kommunale GmbH, die entgeltlich das Begehen eines Baudenkmals sowie Führungen durch das Denkmal anbietet, ein
Informationszentrum sowie entgeltpflichtig einen Parkplatz und ein WC neben dem Denkmal und ist sie als eine den in § 4 Nr.
20 Buchst. a UStG genannten Einrichtungen des Bundes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände vergleichbare Einrichtung anerkannt,
so ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass die entgeltliche Überlassung der WC-Anlage und der Parkplätze keine Nebenleistung
zu der entgeltlichen umsatzsteuerfreien Zutrittsgewährung zum Denkmal bzw. zu den Führungen am Denkmal darstellt, wenn viele
Nutzer der WC-Anlage und/oder der Parkplätze nicht oder nicht nur die entgeltliche Begehung des Denkmals sowie die entgeltliche
Teilnahme an Führungen beabsichtigt, sondern (auch) andere Zwecke verfolgt haben (z. B. die unentgeltliche Außenbesichtigung
des Denkmals; Besuch der an das Denkmal angrenzenden Gastronomiebetriebe; Nutzung der WC-Anlage durch Nutzer vorbeigehender
Fernradwege; Ausgangspunkt für Wanderungen; bekannte Nutzung des Parkplatzes als beliebter Treffpunkt für einen nicht mit
dem Denkmal zusammenhängenden Zweck).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): UStB 2023 S. 282 Nr. 9 UStB 2023 S. 282 Nr. 9 UStB 2024 S. 198 Nr. 7 RAAAJ-42207
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 15.05.2023 - 7 V 7031/23
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