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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 145/22

Gesetze: § 152 Abs. 2 AO ; § 152 Abs. 5 Satz 3 AO

Zwingende Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 152 Abs. 2 AO Billigkeitsregelung für Steuerpflichtige mit Nichtveranlagungsbescheinigung

Leitsatz

1. Liegen die Voraussetzungen des § 152 Abs. 2 AO vor, ist seit dem Veranlagungsjahr 2018 ein Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen.

2. Die Billigkeitsregelung des § 152 Abs. 5 Satz 3 AO gilt insbesondere für Steuerpflichtige mit Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes.

Fundstelle(n):
TAAAJ-42202

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 17.05.2023 - 5 K 145/22

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