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Sanktionierung einer Schwarzgeldabrede in einem Kaufvertrag?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1780Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in den vergangenen Jahren zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) ein differenziertes Sanktionenmodell entwickelt. Umstritten ist, ob dieses Modell auch auf Fälle der Steuerhinterziehung Anwendung findet, die sich auf das Kaufrecht beziehen. Hierzu hat sich das , NWB KAAAJ-40919) in Abweichung zur Rechtsprechung des IV. und V. Zivilsenats des BGH jedenfalls für den konkret entschiedenen Sachverhalt in einer aktuellen Entscheidung positioniert.
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Sanktionenmodell zum SchwarzArbG
[i]VII. Zivilsenat des BGH: Weitreichende Folgen für Unternehmer und Besteller Der VII. Zivilsenat des BGH hat in den vergangenen Jahren ein differenziertes Sanktionenmodell zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz entwickelt. Danach sind derartige Verträge zunächst grds. nichtig und führen insbesondere zum Verlust von Mängelgewährleistungsansprüchen. Weitere Folge ist nach der Rechtsprechung aber auch, dass dem gegen das SchwarzArbG verstoßenden Unternehmer für erbrachte Bauleistungen kein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller zusteht. In der Folge trägt damit der Unternehmer das volle Risiko, dass sein Wareneinsatz und seine Arbeits...