Online-Nachricht - Donnerstag, 15.06.2023

Verbraucherschutz | Klage gegen Inkassounternehmen wegen zu hoher Inkassokosten erfolgreich (vzbv)

Die EOS Investment GmbH darf die Kosten, die durch die Beauftragung ihres Schwesterunternehmens als Inkassobüro entstehen, nicht in Rechnung stellen. Das entsprechende Urteil (; nicht rechtskräftig) hat der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) erstritten.

Hintergrund: Die EOS Investment GmbH übernimmt Inkassoforderungen und beauftragt dafür ihr Schwesterunternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erzeugt das Unternehmen dadurch künstlich Inkassokosten. Deshalb hatte der vzbv in der Vergangenheit Musterfeststellungsklage eingereicht.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Das Hanseatische OLG teilte die Auffassung des vzbv und urteilte, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit nicht in Rechnung stellen darf.

  • Bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlangt, handelt es sich um einen rein fiktiven Schaden. Diesen müssen Verbraucher nicht erstatten.

  • Aus Sicht des vzbv sollte das Unternehmen auf eine Geltendmachung der Inkassokosten verzichten und bereits geleistete Zahlungen erstatten. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, profitieren Verbraucher, die sich zuvor ins Klageregister eingetragen und so an der Klage beteiligt haben. Sie können sich dann auf das Urteil berufen und geleistete Zahlungen zurückfordern.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. 15.6.2023 (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAJ-42030