Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachhaltigkeitsberichterstattung | Europäische Kommission konsultiert bis zum den ersten delegierten Rechtsakt zu ESRS
Der Entwurf besteht aus einer Delegierten Verordnung und zwei Anhängen (Annex I: ESRS, Annex II: Abkürzungen und Glossar). Er beruht auf der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), welche im November 2022 zwölf ESRS als Entwurf an die KOM übermittelt hat (sog. Set 1). Die KOM hatte dieses Paket einer umfangreichen Prüfung unterzogen und stellt mit ihrem eigenen Entwurf nunmehr eine Reihe von Anpassungen zur Diskussion, welche im vorangestellten Explanatory Memorandum zusammengefasst dargestellt werden. Unter anderem soll die Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse gestärkt werden, indem nunmehr mit Ausnahme von ESRS 2 sämtliche Angabepflichten unter dem Vorbehalt der Wesentlichkeitsprüfung stehen sollen. Außerdem werden Übergangszeitr...