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StuB Nr. 12 vom Seite 511

Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann

I. Einführung

Im finanzgerichtlichen Verfahren stehen sich Stpfl. und Finanzbehörden als Prozessparteien gegenüber. Für den Bürger bzw. das steuerpflichtige Unternehmen geht es regelmäßig um erhebliche finanzielle Interessen. Wer den Rechtschutz in der Finanzgerichtsbarkeit sucht, muss häufig lange Verfahrensdauern in Kauf nehmen. Im Jahre 2022 sind beim neue Verfahren eingegangen, während 1.864 Verfahren erledigt worden sind. Derzeit sind noch 1.883 Verfahren anhängig (so BFH, Jahresbericht 2022, S. 19 [https://go.nwb.de/0qlro]). Die Erfolgsquote bei Revisionen liegt aus Sicht der Stpfl. lediglich noch bei 45 %, während es bei den Nichtzulassungsbeschwerden nur 14 % sind (so BFH, Jahresbericht 2022, S. 24).

Der Beitrag geht anhand der aktuellen Rechtsprechung der Frage nach, wie die Erfolgsaussichten der Rechtstreitigkeiten aus Sicht des Stpfl. durch die Nutzung der Justizgrundrechte verbessert werden können.

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Seiten: 2
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