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Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug
Anmerkungen zum
Mit seinem nahm das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften Stellung, nachdem zum das umsatzsteuerliche Reihengeschäft in § 3 Abs. 6a UStG neu geregelt wurde. Carsten Timm hat in der USt direkt digital 11/2023, S. 18 das BMF-Schreiben schon vorgestellt, der nachfolgende Beitrag befasst sich intensiver mit dem Aspekt der Ausfuhr und Einfuhr im Reihengeschäft, der aus dem BMF-Schreiben folgt.
I. Hintergrund
Mit dem „Jahressteuergesetz 2019“ (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom , BGBl 2019 I S. 2451) wurde mit § 3 Abs. 6a UStG die nationale Regelung zu Reihengeschäften mit Wirkung zum neu gefasst. Damit wurden nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zum Reihengeschäft im nationalen Umsatzsteuerrecht geändert, sondern auch die unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 36a MwStSystRL im Rahmen der sogenannten „Quick Fixes“ umgesetzt (Art. 36a MwStSystRL wurde neu mit Wirkung zum durch Richtlinie vom eingefügt). Insbesondere sollte damit die bis dato bestehende rechtliche Unsicherheit und durch Finanzrechtsprechung geprägte Zuordnung der warenbewegten Lieferung im Verhältnis ...