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Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Lohnsteuerermäßigungsantrag
Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2019 26,5 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen sich 14,4 Millionen zur Einkommensteuer veranlagen ließen. 12,7 Millionen Steuerpflichtige erhielten eine Steuererstattung, die im Durchschnitt bei 1.095 € lag (Statistisches Bundesamt destatis.de), Tendenz steigend. Abhängig vom Abgabezeitpunkt der Steuererklärung und der Bearbeitungszeit durch die Finanzbehörde kann es Monate dauern, bis das Geld auf dem Konto ist. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Rahmen des sog. Lohnsteuerermäßigungsverfahrens bereits früher über ihr Geld verfügen können.
I. Steuerermäßigungstatbestände gem. § 39 Abs. 1 EStG
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer können beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen individuellen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug aus der Summe der Beträge gem. § 39a EStG beantragen. Es werden folgende Lohnsteuerermäßigungstatbestände unterschieden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lohnsteuerermäßigungstatbestände § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3, 8 EStG mit Antragsgrenze > 600 € | ||
Formular | ||
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG | Anlage WK | |
soweit de... |