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Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Lohnsteuerermäßigungsantrag
Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2019 26,5 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen sich 14,4 Millionen zur Einkommensteuer veranlagen ließen. 12,7 Millionen Steuerpflichtige erhielten eine Steuererstattung, die im Durchschnitt bei 1.095 € lag (Statistisches Bundesamt destatis.de), Tendenz steigend. Abhängig vom Abgabezeitpunkt der Steuererklärung und der Bearbeitungszeit durch die Finanzbehörde kann es Monate dauern, bis das Geld auf dem Konto ist. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Rahmen des sog. Lohnsteuerermäßigungsverfahrens bereits früher über ihr Geld verfügen können.
I. Allgemeines zum Lohnsteuerabzugsverfahren
Die Einkommensteuer wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer, vgl. § 38 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG). Bei der Ermittlung der Höhe der Lohnsteuer werden die Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der Steuerklasse (vgl. § 38b EStG), der Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen (vgl. § 39a EStG) sowie der Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (vgl. § 39e EStG) oder durch Vorlage entsprechender Besch...