Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer
(1) Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a. F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Stpfl. Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen. (2) Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit der Erstattung des unter Verstoß gegen Unionsrecht festgesetzten Steuerbetrags. (3) Die Pflicht zur Verzinsung erstreckt sich auf den gesamten Zeitraum, in dem der Betrag dem Steuerschuldner nicht zur Verfügung stand, nicht nur auf volle Zinsmonate gem. § 238 Abs. 1 Satz 2 AO (Bezug: § 238 AO; § 9 Abs. 3 StromStG a. F.).
Der BFH hatte im Urteilsfall mit Beschluss vom - VII R 17/18, NWB AAAAH-43208 (BFHE 267 S. 83), ein Vorabentscheidungsersuchen an den ...