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STFAN Nr. 6 vom Seite 19

Steuerbarkeit bei Veräußerungen von Kryptowährungen

Prof. Dr. Daniel R. Kälberer

Bitcoin, Ethereum oder sonstige Kryptowährungen sind in aller Munde und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Mit Urteil v.  – IX R 3/22 KIEHL PAAAJ-34540 hat der BFH nun erstmals zur Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung verschiedener Kryptowährungen Stellung genommen und eine zu erwartende – nicht zuletzt pro-fiskalische – Richtung eingeschlagen.

Unter virtuellen Währungen versteht man digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können; zu den bekanntesten Kryptowährungen gehören bspw. Bitcoin, Ether, Litecoin und Ripple ( IV C 1 – S 2256/19/10003 :001, BStBl 2022 I S. 668, Rz. 1 KIEHL GAAAI-61746; siehe auch Kälberer, STFAN 05/2023 S. 17).

Werden virtuelle Währungen oder sonstige Token nun im Privatvermögen gehalten und innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, unterliegen sie der Steuerpflicht: Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind private Veräußerungsgeschäfte bei anderen als ...