Kindergeldanspruch eines EU-Ausländers: Bezug von
Arbeitslosengeld II als Darlehen – Unionsrechtskonforme Auslegung des
Begriffs der ausreichenden Existenzmittel
Leitsatz
Ein nicht erwerbstätiger Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU verfügt bei unionsrechtskonformer Auslegung
des § 4 S. 1 FreizügG/EU auch dann über die für seine Freizügigkeitsberechtigung vorauszusetzenden ausreichenden Existenzmittel
und hat daher ab dem vierten Monat ab Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland einen Anspruch auf
Kindergeld, wenn er im Hinblick auf die nicht sofort mögliche Verwertbarkeit seines Vermögens zur Sicherung des Lebensunterhalts
Arbeitslosengeld II als Darlehen bezieht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): YAAAJ-41263
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 27.04.2023 - 14 K 1477/21 Kg
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