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Gleichbehandlung im Arbeitsrecht – es könnte noch schneller gehen
In den vergangenen drei Jahren hat sich die Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt. Der Beitrag stellt die Änderungen in der Rechtsprechung dar. Für Arbeitgeber ist es besonders wichtig, Auslegungsrisiken beim tatsächlichen Umgang mit Gleichstellungsfragen zu vermeiden.
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Rechtliche Grundlagen
[i]Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales RechtDurch das AGG wurde in erster Linie Europarecht in das nationale Recht umgesetzt. Die Anwendung des Gesetzes ist daher stets vor dem Hintergrund dieser europarechtlichen Richtlinien zu sehen, deren Konkretisierung und Auslegung nicht selten aufgrund einzelner Entscheidungen des EuGH unmittelbar auf das nationale Recht abstrahlt.
[i]Reichweite des BenachteiligungsverbotsDas Benachteiligungsverbot gilt für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses von der Anbahnung, über das bestehende Arbeitsverhältnis bis hin zu seiner Beendigung – sowohl für individual- als auch für kollektivrechtliche Regelungen. Es betrifft gleichermaßen Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, sind unwirksam (§ 7 Abs. 2 AGG). In der Praxis ist die gesetzlich festgelegte Beweiserleichte...