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Gleichbehandlung im Arbeitsrecht – es könnte noch schneller gehen
Aktuelle Rechtsprechung zum AGG zeigt dennoch kontinuierliche Weiterentwicklungen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist aus der Arbeitsrechtspraxis nicht mehr wegzudenken. Seit 2006 findet über dieses Gesetz das allgemeine Benachteiligungsverbot in verschiedenen Ausprägungen den Weg ins Arbeitsrecht. Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses ist genauso auf Benachteiligungsfreiheit zu achten wie im bestehenden Arbeitsverhältnis und auch bei dessen Beendigung. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Rechtsprechung zum AGG weiterentwickelt. Der Beitrag stellt die Änderungen in der Rechtsprechung dar. Für Arbeitgeber ist es besonders wichtig, Auslegungsrisiken beim tatsächlichen Umgang mit Gleichstellungsfragen zu vermeiden.
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I. Rechtliche Grundlagen
[i]Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales RechtDurch das AGG wurde in erster Linie Europarecht (vgl. dazu die sog. Antirassismusrichtlinie [2000/43/EG], die Rahmenrichtlinie Beschäftigung [2000/78/EG], die Gender-Richtlinie [2002/73/EG] und die Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter [2004/113/EG]) in das nationale Recht umgesetzt. In dem Gesetz liegt eine spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 GG, die Ansprüche begründet. Die Anwendung des...