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Bilanzierung | Negative Ergänzungsbilanzen bei Ein- und Austritt eines Gesellschafters
Negative Ergänzungsbilanzen, die die Altgesellschafter einer Personengesellschaft beim Eintritt eines neuen Gesellschafters zwecks Buchwertfortführung nach § 24 UmStG gebildet haben, müssen bei einem späteren Ausscheiden des Neugesellschafters gegen Abfindung nicht gewinnerhöhend aufgelöst werden, auch wenn der Neugesellschafter die von ihm gebildete positive Ergänzungsbilanz gewinnmindernd auflöst. Für eine Auflösung der negativen Ergänzungsbilanzen der Altgesellschafter gibt es nämlich keine Rechtsgrundlage.
An [i]Altgesellschafter entschieden sich für Buchwertfortführungder C-KG waren B, F und H als Kommanditisten beteiligt. Am beteiligte sich die M-GmbH an der C-KG mit 20 %. Das gesamte Festkapital betrug nun 750.000 €; hiervon entfielen 150.000 € (= 20 %) auf die M-GmbH. Die M-GmbH zahlte für ihren Anteil 2,5 Mio. €. Hiervon wurd...