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Vertragsänderungen
Worauf ist bei der Änderung von Arbeitsverträgen zu achten?
Von Zeit zu Zeit ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei Arbeitsverhältnissen als Dauerschuldverhältnis stellt sich dann mitunter die Frage, ob der Vertragsinhalt weiterhin am „alten“ Recht zu messen ist und daher Vertragsklauseln, die nach aktueller Rechtslage so nicht mehr (wirksam) vereinbart werden können, weiterhin beachtlich sind.
Im Grundsatz dürfte ein Vertrauensschutz in die Rechtslage bestehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt. Etwas anderes kann aber gelten, wenn der Arbeitsvertrag später – nach Inkrafttreten der Änderung – modifiziert wird; der Arbeitsvertrag könnte dadurch den Charakter als (geschützter) „Altvertrag“ verlieren und in Gänze als „Neuvertrag“ zu qualifizieren sein. Zu dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteilen vom und vom positioniert.
I. Entscheidungen des BAG
1.
a) Orientierungssätze
Mit Urteil vom hat sich das BAG wie folgt zur Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf Tarifrecht positioniert:
Bei Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum abgeschlossen worden sind (sog. Altverträge), kommt die Auslegung ei...